Miet- und Pachtrecht, Grundstücksrecht
Hierzu gehört der Entwurf eigener Verträge ebenso wie die Prüfung von vorgelegten Vertragsformularen.
Im Zusammenhang mit unseren Steuerberatern und unter Berücksichtigung der neuesten steuerrechtlichen Anforderungen an Rechnungserstellungen erstellen wir für Sie Nebenkostenabrechnungen und prüfen Wertsicherungsklauseln.
Gerade das Wohnraummietrecht hat in letzter Zeit gravierende Änderungen gefunden. Wir beraten Sie daher schon vor Abschluss eines Mietraumvertrages auf die Gültigkeit und Wirksamkeit des Mietvertrages bzw. der allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Im Rahmen der Vertragsbeendigung überprüfen wir unter Anderem Schönheitsreparatur Klauseln und Kündigungen des Mietvertrages beispielsweise wegen Eigenbedarf.
Weiterhin beraten wir Sie bei der Geltendmachung und Abwehr von Mietzinsforderungen, ebenso wie von Schadensersatzansprüchen.
Gerne vertreten wir auch Ihre Interessen in einer gerichtlichen Räumungsklage.
Wir beraten Sie bei dem Ver- und Ankauf von Grundstücken, auch unter Berücksichtigung der damit beispielsweise verbundenen Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Erbbaurechte, Hypotheken, Grundschulden sowie dinglichen Vorkaufsrechte.
Wir vertreten Sie bei Grundstücksveräußerungen und Erstellen die notwendigen notariell zu beurkundenden Vertragsentwürfe. Weiterhin bieten wir Ihnen Unterstützung bei der Bestellung und Übertragung von Hypotheken bzw. Grundschulden zur Sicherung von Darlehen, die zur Finanzierung eines Grundstücks aufgenommen werden.