// Rechtsberatung
IT-Recht, Internetrecht, Fernabsatzrecht
Das IT-Recht gewinnt immer mehr an Bedeutung. Wir verstehen unter IT-Recht nicht nur den Entwurf und das Verhandeln von Softwareerstellungs-Verträge, Standard-Software-Verträgen, OEM-Verträge (Original Equipment Manufacturer), VAR-Verträge (Value Added Reseller), Lizenzbedingungen und AGB sondern auch die Begutachtung und Begleitung neuer Geschäftsideen im IT-Bereich.
Zudem geben wir Ihnen Empfehlungen zur rechtssicheren Erstellung von Internetauftritten und beraten Sie als Verkäufer wie Käufer über Handelsplattformen in Fragen des Fernabsatzes.