// Rechtsberatung

Erbrecht

Wir sind Ihnen sowohl beim Entwurf eines Testamentes als auch im Rahmen der Erbauseinandersetzung und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Erbe oder Vermächtnisnehmer behilflich.

Falls Sie einen Erbschein bzw. ein Testamentsvollstreckerzeugnis benötigen, stellen wir bei dem zuständigen Nachlassgericht den hierfür erforderlichen Antrag, so dass Sie lediglich die darin gemachten Angaben noch eidesstattlich versichern müssen. Ebenfalls erstellen wir das beim Nachlassgericht einzureichende Nachlassverzeichnis. Dieses stimmen wir mit den von uns erstellten Erbschaftssteuererklärungen ab.

Gerne können Sie auf unsere Erfahrungen im Rahmen der Testamentsvollstreckung zurückgreifen.

Eine anstehende Unternehmens- oder Vermögensnachfolge planen wir und bereiten diese zusammen mit Ihnen vor.

Wir erstellen die beim Finanzamt einzureichenden Schenkungs - und Erbschaftssteuererklärungen.