Sonderprüfungen
Neben der Jahresabschlussprüfung gibt es eine Fülle von gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Prüfungen für die wir Ihnen unser know how und unsere Erfahrungen gerne zur Verfügung stellen. Dazu zählen Prüfungen nicht nur für außergewöhnliche Situationen etwa im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen oder gesellschaftsrechtlich veranlasste Prüfungen der Werthaltigkeit einer Sacheinlage sondern auch regelmäßige, gesetzlich vorgeschriebene, wie die Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung.
Im Folgenden nur einige Beispiele für diesen vielgestaltigen Bereich:
Prüfung zusätzlicher Abschlusselemente
Gesellschaftsrechtlich veranlasste Prüfungen nach GmbH-Gesetz und Aktiengesetz:
Gründungsprüfung
Nachgründungsprüfung
Sachkapitalerhöhungsprüfung
Prüfungen nach dem Umwandlungsgesetz
Verschmelzungsprüfung
Aufspaltungs-/Abspaltungsprüfung Formwechselprüfung
Prüfung der Schlussbilanz
Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
Prüferische Durchsichten und Bescheinigungen
Prüfungen von EU-Projekten mit Prüfungszertifikaten entsprechend dem Förderrahmenprogramm