// Wirtschaftsprüfung

Sonderprüfungen

Neben der Jahresabschlussprüfung gibt es eine Fülle von gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Prüfungen für die wir Ihnen unser know how und unsere Erfahrungen gerne zur Verfügung stellen. Dazu zählen Prüfungen nicht nur für außergewöhnliche Situationen etwa im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen oder gesellschaftsrechtlich veranlasste Prüfungen der Werthaltigkeit einer Sacheinlage sondern auch regelmäßige, gesetzlich vorgeschriebene, wie die Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung.

Im Folgenden nur einige Beispiele für diesen vielgestaltigen Bereich:

  • Prüfung zusätzlicher Abschlusselemente

  • Gesellschaftsrechtlich veranlasste Prüfungen nach GmbH-Gesetz und Aktiengesetz:

    • Gründungsprüfung

    • Nachgründungsprüfung

    • Sachkapitalerhöhungsprüfung

    • Prüfungen nach dem Umwandlungsgesetz

    • Verschmelzungsprüfung

    • Aufspaltungs-/Abspaltungsprüfung Formwechselprüfung

    • Prüfung der Schlussbilanz

  • Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung

  • Prüferische Durchsichten und Bescheinigungen

  • Prüfungen von EU-Projekten mit Prüfungszertifikaten entsprechend dem Förderrahmenprogramm