Handlungsfähigkeit im Notfall sichern
Wir unterstützen Sie kompetent und individuell bei der Formulierung Ihrer
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Betreuungsverfügung
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen. Entweder umfassend oder für einen abgegrenzten Bereich. Von der Vorsorgevollmacht darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn Sie selbst die Dinge nicht mehr oder gerade nicht bewältigen können. Sie können die Vollmacht jederzeit verändern oder widerrufen.
Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung regeln Sie, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen.
Betreuungsverfügung
Falls dass Sie keine Vollmacht erteilen, können Sie mittels einer Betreuungsverfügung eine Person Ihres Vertrauens als rechtliche Betreuerin oder rechtlichen Betreuer vorschlagen sowie auch bestimmte Personen hiervon ausschließen. Lediglich im Ausnahmefall wird das Betreuungsgericht von Ihrem Vorschlag abweichen
Niemand beschäftigt sich gerne mit eventuell eintretenden Notfällen.
Wer sich dennoch darum kümmert, stellt fest, dass es ein sehr beruhigendes Gefühl ist!
Wir helfen Ihnen dabei, indem wir gemeinsam mit Ihnen einen Notfall-Ordner zusammenstellen, der für den Fall der Fälle alle notwendigen Informationen sowie einfach verständliche und umfassende Handlungsanleitungen enthält.