// Steuerliche Beratung
Steuerstrafrecht
Wir führen gerichtliche und außergerichtliche Rechtsmittel für Sie.
Zu unserem Aufgabenbereich zählt selbstverständlich auch die Erstellung strafbefreiender Selbstanzeigen. Sofern einmal steuerlich relevante Tatsachen nicht erklärt wurden kann man über eine entsprechende Nacherklärung und Zahlung der Steuerschuld innerhalb einer gesetzten Frist Straffreiheit erlangen.